Heute haben wir unsere Architektin zwecks Abstimmung der nächsten Schritte kontaktiert. Wir hatten natürlich die Möglichkeit jeden beliebigen Architekt zu beauchtragen, haben uns aber an die von WeberHaus empfohlene Architektin gewendet. Da sie viele Häuser von WeberHaus begleitet, hoffen wir, dass sie genau weiß, wie hier die Zusammenarbeit stattfinden kann.

Vor einem ersten Planungsgespräch müssen wir noch für ein Bodengutachten sorgen, auch hier werden wir uns mit der Empfehlung von WeberHaus in Verbindung setzen. Um andere Gutachten, wie z. B. ein Schallgutachten, brauchen wir uns nicht kümmern, da dies von WeberHaus erbracht wird. 

Das Bodengutachten hat erfreulicherweise keine Überraschungen parat gehabt, sandiger Boden mit ca. 30 cm Mutterboden obendrauf, der entfernt werden muss. Alles im grünen Bereich.

Etwas problematisch ist die topologische Ausrichtung des Grundstücks: Der tiefste Punkt ist dort, wo die Garage hinkommen soll, der höchste an einem Weg, der am Haus vorbeigehen soll. Da wir natürlich nicht wollen, dass uns das Wasser bei einem starken Regen in Haus läuft, müssen wir hier für einen entsprechenden Ausgleich sorgen, z. B. indem wir die Bodenplatte des Hauses so hoch legen, dass kein relevantes Gefälle mehr vorhanden ist. Ggf. bedeutet das auch, dass die Bodenplatte für die Garage ein paar Zentimeter tiefer liegt als die des Hauses.

 

Nachtrag 2021-07-03: Wir haben eine Lösung für die vertikale Ausrichtung des Hauses und der Garage gefunden: Die Garage wird ca. 15cm flacher (statt 2,89m wird sie jetzt nur noch 2,71m hoch) und zum anderen wir die Bodenplatte des Hauses ein paar Zentimeter höher gelegt. So haben wir zwar am Hauseingang zwei Stufen (der Höhenunterschied hier beträgt 32cm) aber die Oberkante Fertigfussboden liegt jetzt über dem höchsten Punkt der aktuellen Geländehöhe. Diesen Stand werden jetzt bei WeberHaus zum PlanCheck einreichen und dann hoffen wir mal, dass die nächsten Schritte etwas unproblematischer werden...

 

Nachtrag 2021-08-11: Nachdem in den vergangenen Tagen einige Irritation bezüglich der Größe der versiegelbare Fläche aufgetaucht sind, zeichnet sich auch hier eine Lösung ab. Unser Grundstück hat eine GRZ von 0,2, d. h. 20% des Grundstücks dürfen versiegelt werden. Dieser Wert darf um 50% mit der Bebauung von sogenannten "Nebenanlagen" überschritten werden. Wir sind -- auch nach Rücksprache mit dem Stadtplanungsamt -- davon ausgegangen, dass Zufahrtwege hier nur anteilig angerechnet werden. Das ist insofern relevant, da bei unserem Hammergrundstück eine recht lange Zufahrt zur Garage benötigt wird, Wenn diese in ihrer ganze Länge und Breite auf die Versiegelungsfläche angerechnet werden würde, so würde für das Haus und die Garage kaum noch Fläche übrigbleiben. Aber genau mit einem solchen Vorschlag kam jetzt unser Vermesser um die Ecke... Nach einer nochmaligen Rücksprache mit dem Stadtplanungsamt sind wir aber zuversichtlich, dass dies zwar eine im Prinzip richtige Darstellung ist, bei der Erteilung der Baugenehmigung aber im Ermessensspielraum die Zufahrt eben doch nur anteilig auf die Versiegelungsfläche angerechnet wird (Voraussetzung ist die Verwendung von "Öko-Pflaster", das eine gute Durchlässigkeit für Regenwasser hat). 


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